{"id":2114,"date":"2021-08-11T20:21:38","date_gmt":"2021-08-11T17:21:38","guid":{"rendered":"https:\/\/green-point.at\/?page_id=2114"},"modified":"2023-01-05T16:31:20","modified_gmt":"2023-01-05T13:31:20","slug":"terms-of-service","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/green-point.at\/de\/terms-of-service\/","title":{"rendered":"Terms of Service"},"content":{"rendered":"<p><\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\"><b>AGB<\/b><\/h3>\n<h3 style=\"text-align: center;\"><b>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/b><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Alle angef\u00fchrten Preise sind inkl. Steuern und N\u00e4chtigungstaxe. F\u00fcr die Benutzung des Parkplatzes werden pro Tag f\u00fcr N\u00e4chtigungsg\u00e4ste und pro PKW EUR 7,50 verrechnet.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Die Kosten f\u00fcr den Gesamtaufenthalt sind im Voraus beim Check-in Automaten zu begleichen mit Kreditkarte oder Bankomatkarte.\u00a0\u00a0<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Folgende Leistungen sind im Preis inkludiert: Internetben\u00fctzung; Ausstattung wie Bett-, Badezimmer- und Tischw\u00e4sche, Koch- und Speisegeschirr. Die Ben\u00fctzung des Fitnessraumes, der Sauna, der Waschk\u00fcche sind kostenpflichtig. Strom, Heizung und Wasser bei \u00fcblichem Verbrauch sind inkludiert, wobei ein allf\u00e4lliger \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Verbrauch angemessen abzugelten ist. Die Nutzung der Freizeiteinrichtungen wie Fitnessraum, Sauna der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr des Bestandnehmers.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Der Bestandgeber ist nicht verpflichtet, Fremdw\u00e4hrungen zu akzeptieren. Alle anfallenden Kosten sind in EUR zu begleichen.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Zahlungsverzug: Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestandnehmers gelten 9 % Verzugszinsen pro angefangenen Verzugsmonat als vereinbart. Ist der Vertrag f\u00fcr den Bestandnehmer ein Verbrauchergesch\u00e4ft, gelten Zinsen in der H\u00f6he von 5% pro Jahr als vereinbart. Wir behalten uns vor nicht bezahlte Rechnungen an ein Inkassob\u00fcro zu \u00fcbergeben, sollten die Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt werden. Die Kosten f\u00fcr N\u00e4chtigung und Parken sind mit dem Tag des Buchungsbeginns f\u00e4llig (Zahlung bei Check in).<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Der Bestandnehmer ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Unterkunftgeberin aufzurechnen.\u00a0<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Als Bezugsmonat wird der Monat des Beginns des Bestandvertrages vereinbart bei Monatsmieten.\u00a0<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Verl\u00e4ngerung: Setzt der Bestandnehmer den Gebrauch des Bestandobjektes fort, so gilt das Bestandverh\u00e4ltnis als nicht verl\u00e4ngert. Eine vom Bestandnehmer gew\u00fcnschte Verl\u00e4ngerung ist rechtzeitig mit dem Bestandgeber abzustimmen. Ausdr\u00fccklich wird festgehalten, dass eine schl\u00fcssige Vertragsverl\u00e4ngerung ausgeschlossen ist.\u00a0<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Check-out: Die Apartments sind bis 10 Uhr morgens zu r\u00e4umen. Wird das Apartment nicht bis 10 Uhr ger\u00e4umt, so wird eine weitere Nacht dem Nutzer verrechnet.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Check-in ist ab 15 Uhr m\u00f6glich. Ein fr\u00fcherer Check-in bzw. Early-Check-in muss mit dem Bestandgeber abgestimmt werden und ist kostenpflichtig.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> F\u00fcr Haustiere \u2013 wobei \u00fcbliche Haustiere, soweit von diesen keine Gefahr oder \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beeintr\u00e4chtigung durch L\u00e4rm oder Geruch zu erwarten ist, sind erlaubt\u00a0 wird eine Geb\u00fchr pro Nacht von 6 EUR verrechnet. Listenhunde sind nicht erlaubt. Bei au\u00dferordentlicher Verschmutzung beh\u00e4lt sich der Bestandgeber vor, angemessene Zuschl\u00e4ge f\u00fcr die Endreinigung zu verrechnen.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Vorzeitige K\u00fcndigung: Nimmt der Bestandnehmer das Bestandobjekt k\u00fcrzer als vertragsm\u00e4\u00dfig vereinbart in Anspruch, steht diesem kein Ersatz oder Reduzierung des Pauschalentgelts zu.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Vertragsr\u00fccktritt: Verbraucher k\u00f6nnen von einem im Fernabsatz (ausschlie\u00dflich etwa mittels Internet, Telefongespr\u00e4ch, Briefverkehr) abgeschlossenen Vertrag gem\u00e4\u00df \u00a7 30a KSchG binnen 7 Werktagen ab Vertragsabschluss, mittels eingeschriebenen Briefes, Fax oder registrierten E-Mail, zur\u00fccktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag z\u00e4hlt und die Absendung der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung innerhalb der Frist gen\u00fcgt.<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Au\u00dfer im Fall der Aus\u00fcbung eines R\u00fccktrittsrechtes nach \u00a7 30a KSchG ist ein R\u00fccktritt durch einseitige Erkl\u00e4rung des Bestandnehmers nur unter Entrichtung der vertraglich festgelegten Stornogeb\u00fchren m\u00f6glich.<\/span><\/p>\n<ol start=\"14\">\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften: Es gelten f\u00fcr staatenlose Bestandnehmer sowie je nach Staatsangeh\u00f6rigkeit des Bestandnehmers in \u00d6sterreich unterschiedliche Einreise-, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, \u00fcber die sich der Bestandnehmer selbst beim zust\u00e4ndigen Konsulat unterrichten muss. Der Bestandgeber haftet nicht f\u00fcr die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Eine Belegung von mehr als der angegebenen Maximalanzahl von Personen ist ohne schriftliche Zustimmung des Bestandgebers unzul\u00e4ssig.<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Bewohnen \u2013 auch nur kurzfristig \u2013 mehr Personen als bei Vertragsabschluss bekannt gegeben das Bestandobjekt, so sind ggf. Zuschl\u00e4ge (entsprechend der Preisliste) zu bezahlen. Der Bestandgeber ist unverz\u00fcglich von zus\u00e4tzlichen Personen in Kenntnis zu setzen; aus berechtigten Gr\u00fcnden kann dieser die Aufnahme der zus\u00e4tzlichen Person untersagen.<\/span><\/p>\n<ol start=\"16\">\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Alle Absprachen und Nebenabreden, welche nicht im Angebot aufgef\u00fchrt wurden, bed\u00fcrfen der Zustimmung durch den Bestandgeber.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Bei \u00dcbergabe bzw. Check-in des Bestandobjektes ist ein Anmeldeblatt bzw. G\u00e4steblatt auszuf\u00fcllen; bei einem Aufenthalt ab 2 Monaten hat eine Meldung beim entsprechenden Magistrat zu erfolgen. Bei kurzfristigen Aufenthalten ist die Anmeldung beim Check-in Automaten auszuf\u00fcllen.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Bei Beendigung des Bestandvertrages bzw. beim Check-out ist das Bestandobjekt in unver\u00e4ndertem und ordentlichem Zustand r\u00fcckzustellen. Die Chipkarte ist im Postfach des\u00a0 Bestandgebers \u201eGreenpoint 62 GmbH\u201c einzuwerfen. Sofern bei R\u00fcckstellung Sch\u00e4den im Bestandobjekt oder das Fehlen von Einrichtungs- bzw. Ausstattungsgegenst\u00e4nden festgestellt werden, sind die Schadensbehebungskosten vom Bestandgeber durch hierzu befugte Fachleute l\u00e4ngstens innerhalb von 30 Tagen nach R\u00fcckgabe des Bestandobjekts zu ermitteln. Im Falle fehlender Einrichtungs- bzw. Ausstattungsgegenst\u00e4nde gilt der Wiederbeschaffungswert dieser Gegenst\u00e4nde (Einkaufspreis des Bestandgebers inkl. USt.) als Schadenersatzbetrag vereinbart.<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die wie vorstehend ermittelte Schadensh\u00f6he gilt zwischen den Vertragsteilen als endg\u00fcltig und unter wechselseitigem und ausdr\u00fccklichem Verzicht auf jede weitere Einrede bzw. gerichtliche Anfechtung festgestellt. Nach Feststellung des Schadensbehebungsaufwandes wird dieser seitens des Bestandgebers dem Bestandnehmer in Rechnung gestellt, welche vom Bestandnehmer sofort zur Zahlung zu bringen ist.<\/span><\/p>\n<ol start=\"19\">\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Zur\u00fcckgebliebene Sachen des Bestandnehmer werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Bestandnehmer nachgesandt. Der Bestandgeber bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundb\u00fcro \u00fcbergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, beh\u00e4lt sich der Bestandgeber nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Schl\u00fcssel- und Zutrittskartenverlust: Bei Verlust der Schl\u00fcssel ist f\u00fcr den Zylindertausch ein Schadenersatzbetrag von \u20ac 250,00 (inkl. USt) vom Bestandnehmer zu bezahlen. Bei Verlust der Zutrittskarte ist f\u00fcr die Anschaffung der Ersatzkarte ein Betrag von \u20ac 20,00 (inkl. USt) pro Karte vom Bestandnehmer zu bezahlen.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Der Bestandnehmer hat das Bestandobjekt samt allen Einrichtungs- bzw. Ausstattungsgegenst\u00e4nden sorgsam und schonend zu behandeln, in ordnungsgem\u00e4\u00dfem und sauberem Zustand zu erhalten und allenfalls entstandene Sch\u00e4den auf eigene Kosten zu beheben bzw. auf eigene Kosten durch den Bestandgeber beheben zu lassen. Im Falle der Selbstbehebung d\u00fcrfen \u2013 ausgenommen es handelt sich um \u201eKleinstsch\u00e4den\u201c \u2013 nur hierzu AVB_Version 08\/2012\u00a0 gewerblich befugte Fachleute beauftragt werden. Entstandene bzw. aufgetretene Sch\u00e4den und technische Gebrechen sind dem Bestandgeber unverz\u00fcglich anzuzeigen.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Jede entgeltliche oder unentgeltliche, teilweise oder g\u00e4nzliche Weitergabe des Bestandobjekts an Dritte ist untersagt.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Gestattet ist dem Bestandnehmer ausschlie\u00dflich die Nutzung der Serviced Apartments zu Wohnzwecken und dies ausschlie\u00dflich zum vereinbarten Zweck der Nutzung als vor\u00fcbergehende Zweitwohnung wegen eines durch die Erwerbst\u00e4tigkeit des Kunden verursachten Ortswechsels oder zu Zwecken der Erholung oder der Freizeitgestaltung.\u00a0<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Aus vor\u00fcbergehenden St\u00f6rungen der Energie- und Wasserzufuhr sowie aus vor\u00fcbergehenden Gebrechen technischer Anlagen und Einrichtungen des Bestandobjekts bzw. der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Wohnhausanlage entsteht keinerlei Anspruch des Kunden auf Herabsetzung des vereinbarten Pauschalentgelts, ausgenommen diese Gebrechen oder St\u00f6rungen wurden vom Bestandgeber schuldhaft verursacht. Gleiches gilt f\u00fcr St\u00f6rungen bzw. Beeintr\u00e4chtigung des Gebrauches durch Elementarereignisse und \u00e4u\u00dfere Einwirkungen, wie z.B: L\u00e4rm und Staub.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Zutritt ins Bestandobjekt durch Mitarbeiter des Bestandgebers vor Ort:<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">Der Bestandnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Bestandgeber einmal monatlich eine Qualit\u00e4tskontrolle des Bestandobjekts durchf\u00fchrt. Der Bestandgeber ist berechtigt, diese Kontrolle bei Bedarf bis zu einmal pro Woche durchzuf\u00fchren. Weiters gestattet der Bestandnehmer dem Bestandgeber den Zutritt im Falle notwendiger Behebung diverser technischer Gebrechen und f\u00fcr Wartungs- bzw. Reinigungszwecke.<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">Der Bestandgeber ist berechtigt, das Bestandobjekt nach vorheriger angemessener Ank\u00fcndigung an den Bestandnehmer durch einen Nachnutzungsinteressenten besichtigen zu lassen.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"26\">\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Instandhaltung des Bestandobjekts:<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">Dem Bestandnehmer ist es nicht gestattet, mit\u00fcberlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenst\u00e4nde (insbesondere Bett- oder Badezimmerw\u00e4sche) aus dem Bestandobjekt zu entfernen oder im Bestandobjekt selbst irgendwelche Ver\u00e4nderungen \u2013 insbesondere baulicher oder technischer Art \u2013 vorzunehmen.<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">Sofern der Bestandnehmer einen Befall des Appartements durch Ungeziefer feststellt, ist er verpflichtet, unverz\u00fcglich alle notwendigen und zweckm\u00e4\u00dfigen Vertilgungsma\u00dfnahmen einzuleiten bzw. zu beauftragen und dem Bestandgeberunverz\u00fcglich Meldung zu machen.<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">Das Bestandobjekt ist ein Nichtraucher-Appartement. Weiters ist Grillen oder Hantieren mit offenem Feuer \u2013 auch auf der Terrasse oder Loggia- verboten.<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">M\u00fclltrennung und \u2013entsorgung obliegt dem Bestandnehmer.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"27\">\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Vorzeitige Aufl\u00f6sung des Vertrages:<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Der Bestandgeber ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen,<\/span><\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">wenn der Bestandnehmer das Bestandobjekt vors\u00e4tzlich besch\u00e4digt, andere Hausbewohner oder Mitarbeiter des Bestandgebers verbal oder t\u00e4tlich attackiert oder in einer sonstigen Weise vom Bestandobjekt einen \u201eerheblich nachteiligen Gebrauch\u201c macht;<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">wenn der Bestandnehmer einer Zahlungsverpflichtung aus diesem Vertrag, insbesondere der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vorauszahlung bei Online-Buchung, trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer mindestens 8-t\u00e4gigen Nachfrist nicht nachkommt;<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">wenn der Bestandnehmer sonst beharrlich und trotz schriftlicher Abmahnung unter Setzung einer mindestens 8-t\u00e4gigen Nachfrist Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt;<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt oder wenn andere dem Bestandgeber nicht zuzurechnende Umst\u00e4nde die Erf\u00fcllung des Vertrages unm\u00f6glich machen;<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">wenn unter irref\u00fchrender oder falscher Angaben des Bestandnehmers \u00fcber wesentliche Tatsachen, z.B. in der Person des Bestandnehmer oder des Zwecks des Vertragsabschlusses der Vertragsabschluss zustande kommt oder vom Bestandnehmer angebahnt wurde;<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">wenn der Bestandgeber begr\u00fcndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistung den reibungslosen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Bestandgebers in der \u00d6ffentlichkeit gef\u00e4hrden kann.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Der Bestandnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Verst\u00f6\u00dfe oder Umst\u00e4nde im Sinne des Vorstehenden die ordnungsgem\u00e4\u00dfe F\u00fchrung des Hauses gef\u00e4hrden und daher als wichtige und bedeutsame Umst\u00e4nde anzusehen sind, die der Bestandgeber wahlweise auch berechtigen (an Stelle der vorzeitigen Aufl\u00f6sung zu erkl\u00e4ren), diesen Vertrag unter Einhaltung einer 10t\u00e4gigen K\u00fcndigungsfrist aufzuk\u00fcndigen.<\/span><\/p>\n<ol start=\"28\">\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Alle eventuellen \u00dcberweisungsspesen gehen zu Lasten des Bestandnehmers.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Die Zurverf\u00fcgungstellung von Internet (Wireless LAN) ist eine freiwillige Zusatzleistung des Bestandgebers. Die Verf\u00fcgbarkeit von Internet (Wireless LAN) ist vom Bestandgeber somit nicht geschuldet, sodass der Bestandnehmer aus einer Nichtverf\u00fcgbarkeit keine Reduktion des Pauschalentgelts geltend machen kann. Alle Folgen unsachgem\u00e4\u00dfen und unm\u00e4\u00dfigen Gebrauchs der Netzwerk-Infrastruktur (Viren, \u00fcberschrittenes Download-Volumen, etc) sind vom Bestandnehmer zu tragen.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Ebenso k\u00f6nnen aus einer Nichtverf\u00fcgbarkeit anderer techn. Einrichtungen (wie Personenaufzug, Klimaanlage, TV, Radio, etc.) bzw. kurzfristig Strom-, Gas- und Wassernetz keine Anspr\u00fcche geltend gemacht werden, au\u00dfer diese wurden explizit bei Vertragsabschluss vereinbart (z.B. Lift f\u00fcr behinderte Person).<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Der Bestandgeber haftet nicht f\u00fcr Diebstahl (auch durch Einbruch) oder Verlust von eingebrachten Wertgegenst\u00e4nden.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Der Bestandgeber haftet nicht f\u00fcr defekte oder au\u00dfer Betrieb gestellte technische Ger\u00e4te, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekanntwerden f\u00fcr schnellstm\u00f6glichen Ersatz sorgen.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Der Bestandgeber haftet nicht f\u00fcr Unbequemlichkeiten oder Bel\u00e4stigungen, die au\u00dferhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Preiserh\u00f6hungen nach Abschluss des Bestandvertrages aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gr\u00fcnden (Erh\u00f6hung von Geb\u00fchren, Steuern, Abgaben oder \u00e4hnliches) sind in dem Umfange m\u00f6glich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. \u00c4nderungen des Nutzungsentgelts sind unverz\u00fcglich dem Bestandnehmer mitzuteilen. Bei Preiserh\u00f6hungen \u00fcber 5% des Gesamt-Pauschalentgelts kann der Bestandnehmer innerhalb von 10 Tagen kostenlos zur\u00fccktreten.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Auf diesen Vertrag ist ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches formelles und materielles Recht anzuwenden. F\u00fcr allf\u00e4llige Streitigkeiten aus dem Vertrag \u2013 auch f\u00fcr Scheck- und Wechselstreitigkeiten \u2013 wird gem\u00e4\u00df \u00a7 104 JN die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt vereinbart.<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Wenn der Bestandnehmer gegen die obig angef\u00fchrten oder sonstigen Verpflichtungen dieses Vertrages verst\u00f6\u00dft, ist er verpflichtet, dem Bestandgeber alle dadurch entstehenden Sch\u00e4den und Kosten zu ersetzen. Der Bestandnehmer nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere beharrliche Verletzung von Punkt 26 \u201eInstandhaltung des Bestandobjekts\u201c den Bestandgeber zur vorzeitigen Aufl\u00f6sung bzw. Aufk\u00fcndigung des Bestandvertrages berechtigen (siehe Punkt 27 \u201eVorzeitige Aufl\u00f6sung des Vertrages\u201c).<\/span><\/p>\n<ol start=\"36\">\n<li><span style=\"font-weight: 400;\"> Beistellung einer Ersatzunterkunft<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den G\u00e4sten eine ad\u00e4quate Ersatzunterkunft (gleicher Qualit\u00e4t) zur Verf\u00fcgung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringf\u00fcgig und sachlich gerechtfertigt ist.<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die R\u00e4ume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte G\u00e4ste ihren Aufenthalt verl\u00e4ngern, eine \u00dcberbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Ma\u00dfnahmen diesen Schritt bedingen.<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">Allf\u00e4llige Mehraufwendungen f\u00fcr das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr die Nutzung von Tesla Car-Sharing gelten die AGBs der Greenride GmbH:<\/p>\n<h2>Allgemeine Mietbedingungen Greenride GmbH.\u00a0 Fassung 01\/2022 f\u00fcr Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers<\/h2>\n<h2>1 Pr\u00e4ambel<\/h2>\n<p>1.1. Zustandekommen des Vertrages: Der Vertrag wird zwischen Greenride GmbH als Vermieter und dem genannten Mieter geschlossen. Vertragsgrundlage ist der vom Mieter jeweils erteilte Einzelauftrag sowie die vom Mieter bekannt gegebenen Daten. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass Angebote vom Vermieter freibleibend sind. Der Mietvertrag kommt durch Annahme des Einzelauftrages mittels Annahme- bzw. Buchungsbest\u00e4tigung durch den Vermieter oder Nutzung der Dienstleistung des Vermieters zustande. Der Mieter verpflichtet sich, die Buchungsbest\u00e4tigung nach Erhalt unverz\u00fcglich zu pr\u00fcfen. Weicht diese von der Bestellung ab, so gilt diese als vom Mieter angenommen, wenn er nicht umgehend nach \u00dcbermittlung dem Vermieter etwaige Abweichungen mitteilt. Der Mieter beantragt dabei die Miete von Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen, basierend auf der zugrundeliegenden Preisliste und der jeweils g\u00fcltigen Geb\u00fchrentabelle, die einen integrierten Bestandteil des Vertrages bilden. Die maximale Mietvertragsdauer betr\u00e4gt 30 Tage. Eventuell abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Mieters erlangen keine Rechtswirksamkeit. Mit der Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen gelten diese Bedingungen vom Mieter als verbindlich und angenommen.<br \/>1.1.1. \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder Nebenabreden: sind schriftlich festzuhalten. Erfolgen Buchungen mittels Sofortzahlung bei Buchung, kommt der Mietvertrag \u00fcber das gebuchte Fahrzeug bereits bei Buchung zustande. Mitarbeiter von Greenride haben keine Berechtigung, \u00c4nderungen von AGB oder von Preislisten und Geb\u00fchrentabellen w\u00e4hrend der Vertragsdauer rechtswirksam zu vereinbaren. Die vertraglich zwischen Mieter und Vermieter vereinbarten und best\u00e4tigten Daten zu Zeitpunkt und Ort der \u00dcbergabe des Fahrzeugs sowie des Miettarifes gelten als verbindlich. Der Mieter ist zur Nutzung des Fahrzeugs samt der vereinbarten Dienstleistung nur in dem Zeitraum berechtigt, f\u00fcr den es vereinbart wurde. Die Berechtigung das Fahrzeug zu nutzen, tritt fr\u00fchestens zu dem im Mietvertrag vereinbarten Mietbeginn in Kraft. Ein allenfalls bestehendes R\u00fccktrittsrecht eines Verbrauchers im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) bzw. des Fern- und Ausw\u00e4rtsgesch\u00e4fte-Gesetz (FAGG), bei Buchung im Wege des Fernabsatzes bleibt dadurch unber\u00fchrt.<br \/>1.2. Haftungen und Obliegenheiten des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, im Mietvertrag genannten Lenkern die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, kurz AGB zu \u00fcberbinden. F\u00fcr den Fall der Nicht\u00fcberbindung der AGB hat der Mieter den Vermieter f\u00fcr alle Nachteile die daraus resultieren schad- und klaglos zu halten. Der Mieter tr\u00e4gt auch die Verantwortung daf\u00fcr, dass das Fahrzeug nur Lenkern \u00fcbergeben wird, die im Mietvertrag genannt, und seit 12 Monaten im Besitz einer g\u00fcltigen Lenkerberechtigung sind. Sollte der Mieter nicht selbst gefahren sein, trifft ihn die Auskunftspflicht \u00fcber den Lenker gem. \u00a7 103 Abs. 2 des KFG 1967. Die Fahrzeugweitergabe des Mietfahrzeuges an Dritte ist untersagt. Wird das Fahrzeug trotzdem unberechtigt an einen Dritten weitergegeben, haftet der Mieter dem Vermieter f\u00fcr etwaige, im Zusammenhang mit der Nutzung durch Dritte verursachte Sch\u00e4den bzw. Verkehrs\u00fcbertretungen. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung lt. Punkt 1.4. dieser AGB entf\u00e4llt dabei.<br \/>1.3. Nichteinhaltung des \u00dcberlassungszeitraums: Kann der Mieter den vereinbarten Zeitpunkt der Fahrzeug\u00fcbergabe\/-r\u00fcckgabe nicht einhalten, so hat er den Vermieter umgehend zu kontaktieren. F\u00fcr durch den Mieter verursachte \u00dcberschreitungen des \u00dcberlassungszeitraums von mehr als 30 Minuten sind zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren entsprechend der Geb\u00fchrentabelle zu bezahlen. Die vertraglich zwischen Mieter und Vermieter vereinbarten und best\u00e4tigten Daten zu Zeitpunkt und Ort der \u00dcbergabe des Fahrzeugs sowie des Miet-Tarifes gelten als verbindlich. Der Fahrer ist zur Nutzung des Fahrzeugs nur in dem Zeitraum berechtigt, f\u00fcr den es vereinbart wurde. Eine Ausdehnung der Mietdauer oder \u00c4nderung des R\u00fcckgabeortes ist nur nach ausdr\u00fccklicher Genehmigung durch den Vermieter zul\u00e4ssig. Der Vermieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, daraus resultierende Kosten lt. Geb\u00fchrentabelle an den Mieter weiter zu verrechnen.<br \/>1.4. Haftungsbeschr\u00e4nkung: Der Mieter hat die M\u00f6glichkeit eine Haftungsbeschr\u00e4nkung pro Schadensereignis zu vereinbaren, wobei die vereinbarte H\u00f6he der Haftung pro Schaden im Einzelnen im Mietvertrag festgehalten wird. Dabei wird explizit darauf hingewiesen, dass ein Selbstbehalt f\u00fcr jedes, nicht urs\u00e4chlich zusammenh\u00e4ngende Schadensereignis verrechnet wird. Regul\u00e4re Haftungsbeschr\u00e4nkung (Selbstbehalt) betr\u00e4gt 2.500 \u20ac.<br \/>Die Haftungsbeschr\u00e4nkung tritt au\u00dfer Kraft wenn der Mieter oder erm\u00e4chtigte Lenker des Fahrzeuges gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verst\u00f6\u00dft. Ebenso sind Sch\u00e4den, die durch Missachtung der Bedienungsanleitung oder durch\u00a0 Nichtbeachten von Durchfahrtsh\u00f6hen und\/oder \u2013breiten (z.B. Unterf\u00fchrungen, Garagen, etc.) hervorgerufen werden, nicht durch die Haftungsbeschr\u00e4nkung\u00a0 gedeckt. Dar\u00fcber hinaus sind stets von jeglicher Haftungsbeschr\u00e4nkung ausgenommen:<\/p>\n<p>Sch\u00e4den aus Unf\u00e4llen mit Trunkenheit des Fahrzeuglenkers, Fahrerflucht des Lenkers\/Mieters, sowie Verlust von Fahrzeugschl\u00fcssel, Zulassungsschein, Bedienungsanleitung, Serviceheft und Verlust oder Besch\u00e4digung an etwaigem\u00a0 Zubeh\u00f6r (z.B. Kindersitze, Ladekabel, Ladekarten u.a.) oder Besch\u00e4digung\u00a0 durch Brandl\u00f6cher.<br \/>1.5. Vertragsaufl\u00f6sung: Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig und mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen. Ein wichtiger Grund ist z.B. bei Zahlungsverzug oder dann gegeben, wenn das Fahrzeug in vertragswidriger Weise verwendet, oder bei Besch\u00e4digung, vertragswidrigen Verwendung, versuchter Veruntreuung bzw. Zerst\u00f6rung des Fahrzeuges. Die vorzeitige Vertragsbeendigung kann vom Vermieter auch m\u00fcndlich (z.B. telefonisch) erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<h2>2 Mieter \u2013 Fahrer \/ Berechtigung zur Fahrt<\/h2>\n<p>2.1. Fahrtberechtigte: sind Personen, wenn sie seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines g\u00fcltigen nationalen F\u00fchrerscheins sind und alle etwaigen, darin enthaltenen Auflagen einhalten und im Mietvertrag mit Namen, Geburtsdatum und Adresse erfasst sind. Der Mieter verpflichtet sich, im Falle eines Fahrverbotes\/F\u00fchrerscheinentzuges w\u00e4hrend der Dauer des Mietvertrages das Fahrzeug nicht mehr zu verwenden und den Vermieter umgehend dar\u00fcber zu informieren. Fahrberechtigt ist ausschlie\u00dflich der Mieter oder die im Mietvertrag genannte Fahrer.<\/p>\n<h2>3 Abholung<\/h2>\n<p>3.1. Abholung: Die gemieteten Fahrzeugen werden bis max. 2 Stunden (bzw. nach Absprache) nach dem vereinbarten Abholtermin f\u00fcr den Mieter zur Abholung bereit gehalten. Eine Refundierung des bezahlten Mietentgelts im Falle der Nicht-Abholung erfolgt daher nicht. Reservierungen werden maximal 30 Minuten \u00fcber den vereinbarten Zeitpunkt hinaus aufrechterhalten. Im Falle der Nichtabholung des f\u00fcr einen reservierten Fahrzeuges wird eine Stornogeb\u00fchr verrechnet. Die Stornogeb\u00fchr betr\u00e4gt 50% bei Stornierung innerhalb von 48h und 100% bei Stornierung innerhalb von 24h. Im Falle, dass der Mieter Verbraucher i.S.d. Konsumentenschutzgesetzes ist, kommt diese Geb\u00fchr nur zur Verrechnung, wenn den Mieter die Nichtabholung sp\u00e4ter als 48 Stunden vor Fahrtantritt\u00a0 oder gar nicht gemeldet hat.<br \/>3.2. Buchungen: Buchungen, bei denen das Fahrzeug au\u00dferhalb der \u00fcblichen \u00d6ffnungszeiten abgeholt oder zur\u00fcckgegeben werden soll, sind nur nach vorheriger R\u00fcckfrage m\u00f6glich. Die Abholungen am Sonntag oder Feiertag sind nur gegen eine Zusatzgeb\u00fchr m\u00f6glich. Die R\u00fcckgabe kann ohne Anwesenheit des Personals auf eigene Gefahr an Abholstandorten erfolgen. Bei Gutscheinen die weniger als 24 Stunden Mietdauer betragen ist eine Buchung am Sonntag nur dann m\u00f6glich, wenn das Fahrzeug am Samstag abgeholt wird und eine Aufzahlung auf 24h erfolgt.<br \/>3.3. Mitf\u00fchren und Vorzeigen eines g\u00fcltigen F\u00fchrerscheins: Die Fahrer verpflichten sich, bei jeder Fahrt\u00a0 ihren g\u00fcltigen F\u00fchrerschein mitzuf\u00fchren und diesen vor Mietbeginn dem Vermieter bzw. dessen Erf\u00fcllungsgehilfen vorzuzeigen und diesem eine Kopie davon auszuh\u00e4ndigen, sowie eine noch mindestens 3 Monate lang g\u00fcltige Kreditkarte sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Als akzeptierte Kreditkarten gelten g\u00fcltige Karten anerkannter internationaler Kreditgesellschaften, namentlich: American Express, Eurocard\/Mastercard, und Visa. Wenn die vorgelegte Kreditkarte nicht \u00fcber die n\u00f6tige Bonit\u00e4t verf\u00fcgt, beh\u00e4lt sich der Vermieter das Recht vor, die Vermietung abzulehnen, oder eine zweite Kreditkarte zu verlangen.<br \/>3.4. \u00dcberpr\u00fcfen des Fahrzeugs und Dokumentation: Das Fahrzeug wird in betriebsbereitem und verkehrssicherem Zustand, einer g\u00fcltigen Vignette f\u00fcr \u00d6sterreich, und der gesetzlich vorgeschriebenen Ausr\u00fcstung zum Betrieb \u00fcbergeben.\u00a0Elektro-Fahrzeuge werden geladen mir rund 200km Restreichweite \u00fcbergeben.<br \/>3.4.1.\u00a0<u>Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug im selben Zustand (Ladestand mind. 200km, Sauberkeit) zu \u00fcbergeben wie es \u00fcbernommen wurde. Ist das Fahrzeug stark verunreinigt (z.B. Fahren im Gel\u00e4nde und verschmutz drinnen so kann eine Reinigungsgeb\u00fchr von 49 bis 249\u20ac verrechnet werden.<\/u><\/p>\n<p>3.4.2. Der Mieter ist verpflichtet bereits bei der \u00dcbergabe den Vermieter \u00fcber zus\u00e4tzlich zu den am Mietvertrag bereits angef\u00fchrten, erkennbare Sch\u00e4den bzw. etwaigen technischen M\u00e4ngeln des Fahrzeuges zu informieren und f\u00fcr die schriftliche Festhaltung im Fahrzeugfahrtenbuch zu sorgen. Hierf\u00fcr sind Mieter und Vermieter (der diese Aufgabe an seinen Erf\u00fcllungsgehilfen \u00fcbertragen kann) verpflichtet, das Fahrzeug vor jeder Anmietung gemeinsam\u00a0 im Rahmen einer Sichtkontrolle zu \u00fcberpr\u00fcfen.<br \/>3.4.3. Der Mieter haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die anl\u00e4sslich der Fahrzeugr\u00fccknahme, bei \u00dcbergabe noch nicht vorhanden waren. Eine etwaige nachtr\u00e4gliche Geltendmachung von, bereits bei \u00dcbergabe vorhandener Sch\u00e4den, ist nicht zul\u00e4ssig. Ein Protokoll von etwaigen Sch\u00e4den\/techn. M\u00e4ngel, die vor \u00dcbergabe bereits bestanden haben ist vom Mieter zu pr\u00fcfen und von diesem zu unterfertigen. Datum und Zeitpunkt der \u00dcbernahme sowie der Kilometerstand zu Fahrtbeginn m\u00fcssen vermerkt werden.<br \/>3.5. Fahrzeugeinweisung:\u00a0 Der Fahrer wird \u00fcber die wichtigsten Funktionen des Fahrzeugs und \u00fcber den Ladevorgang unterrichtet. Generell ist durch den Mieter sicherzustellen, dass das Fahrzeughandbuch welches dem Fahrzeug beiliegt (Siehe am Haupt Display Men\u00fc -Manual) vor Fahrtantritt gelesen wird. Der Mieter verpflichtet sich die Fahrzeugschl\u00fcssel so zu verwahren, dass kein unberechtigter Dritter in deren Besitz gelangen kann. Der Mieter hat alle Vorkehrungen zu treffen, damit das Fahrzeug von Unbefugten nicht in Betrieb genommen werden kann. Auf die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere \u00a7 102 KFG wird hingewiesen.<br \/>3.6. R\u00fccktritt und Schadensersatz: Der Vermieter kann bei Vorlage eines ma\u00dfgeblichen Grundes (z.B. keine Deckung der Kreditkarte, nicht ausreichende Fahrt\u00fcchtigkeit des Fahrers oder Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs) die Fahrzeug\u00fcberlassung verweigern). In diesem\u00a0 Fall ergibt sich f\u00fcr den Mieter kein Anspruch auf Schadenersatz. Dem Vermieter steht Schadenersatz inkl. Fahrzeugzustellungsgeb\u00fchr insoweit zu, als dass Ihm Aufwendungen f\u00fcr eine etwaige\u00a0 Fahrzeugzustellung zu ersetzen sind, wenn gewichtige Gr\u00fcnde, die zum Nichtzustandekommen des Mietvertrages gef\u00fchrt haben, erst bei Fahrzeug\u00fcbergabe bemerkt werden konnten.<\/p>\n<h2>4 Fahrzeugnutzung und Reparaturen<\/h2>\n<p>4.1. Nutzung: Sollte der Mieter Ver\u00e4nderungen welcher Art auch immer vornehmen, hat er f\u00fcr s\u00e4mtliche Kosten der Wiederherstellung des urspr\u00fcnglichen Zustands des Fahrzeuges aufzukommen.<br \/>4.2. Rauchen im Fahrzeug ist strengst verboten. Im Falle der Nichteinhaltung des Rauchverbotes wird dem Mieter eine Reinigungsgeb\u00fchr ab 120 \u20ac in Rechnung gestellt.<br \/>4.3. Fahrten au\u00dferhalb \u00d6sterreichs: Die Fahrten ins EU-Schengen Staaten sind nach Voranmeldung erlaubt. Der Mieter ist jedoch verpflichtet den Vermieter \u00fcber seine Auslandfahrten zu informieren und im Ausland ein Ersatzrad mietzuf\u00fchren (Abholung bei Greenride). Ein Anspruch auf die Zustimmung f\u00fcr Fahrt ins Ausland besteht nicht. Der Mieter nimmt zu Kenntniss das in L\u00e4ndern ohne Tesla-Support die Pannenhilfe erschwert ist und haftet f\u00fcr alle Nachteile die dem Vermieter daraus entstehen k\u00f6nnen. Der Versto\u00df gegen das Verbot zur Durchf\u00fchrung von Fahrten au\u00dferhalb EU-Schengen Staaten stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass in einem solchen Fall auch eine allenfalls vereinbarte Haftungsbeschr\u00e4nkung au\u00dfer Kraft tritt. Der Mieter hat die Zoll- und Abgabenbestimmungen, F\u00fchrerscheinvoraussetzungen sowie Versicherungsberechtigungen zu beachten und tr\u00e4gt damit zusammenh\u00e4ngende Steuern, Abgaben und Geb\u00fchren.<br \/>4.4. Ladesicherung \u2013 Transport von minderj\u00e4hrigen Kindern: Der Mieter ist zur Ladegutsicherung verpflichtet. Es besteht keine Versicherung f\u00fcr private Gegenst\u00e4nde des Mieters im Fahrzeug. Sofern minderj\u00e4hrige Kinder transportiert werden, obliegt es dem Mieter, Kindersitze, Babyschalen etc. entweder selbst bereit zu stellen oder beim Vermieter zu ordern. Es gelten daf\u00fcr die Tarife lt. g\u00fcltiger Geb\u00fchrentabelle.<br \/>4.5 Abschleppen \u2013 Anh\u00e4nger: Der Mieter ist nicht berechtigt, mit dem Fahrzeug andere Fahrzeuge abzuschleppen oder Anh\u00e4nger zu ziehen. Im Fall der Verletzung dieser Bestimmung haftet der Mieter f\u00fcr alle, dem Vermieter daraus resultierten Nachteile.<br \/>4.6. Nutzung nicht gestattet: Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Fahrzeug\u00a0<u>NICHT benutzt werden darf<\/u>\u00a0f\u00fcr: motorsportliche Zwecke, f\u00fcr dazugeh\u00f6rigen \u00dcbungsfahrten, f\u00fcr Lern- und Testfahren sowie Fahrsicherheitstrainings, sowie abseits befestigter (asphaltierter, betonierter, gepflasterter oder mit \u00e4hnlichem verdichtetem Belag versehener) Stra\u00dfen oder im freien Gel\u00e4nde, zur gewerblichen Personenbef\u00f6rderung ohne g\u00fcltiger Gewerbeberechtigung, und zur Weitervermietung. Die Bef\u00f6rderung von gef\u00e4hrlichen, entz\u00fcndlichen oder giftigen Stoffen ist untersagt. Verst\u00f6\u00dft der Mieter dagegen, so haftet er pers\u00f6nlich und unbeschr\u00e4nkt und bezahlt eine Geb\u00fchr lt. g\u00fcltiger Geb\u00fchrentabelle.<br \/>4.7. Betriebsf\u00e4higkeit: Der Lenker muss die Betriebs- und Verkehrst\u00fcchtigkeit, sicherstellen bzw. erhalten (z.B. Auff\u00fcllen von Frostschutz, Scheibenwaschfl\u00fcssigkeit obliegt dem Mieter). Das umfasst auch das Nachtanken des Fahrzeugs (bei Hybrid) und das Aufladen bei reinen Elektrofahrzeugen, \u00dcberpr\u00fcfung von Betriebsfl\u00fcssigkeiten und des Reifendrucks w\u00e4hrend des \u00dcberlassungszeitraums und die entsprechende Durchf\u00fchrung von angemessenen Abhilfema\u00dfnahmen, insbesondere bei entsprechenden Warnhinweisen durch den Vermieter oder durch Anzeigen im Fahrzeug.<br \/>4.8. Reparaturen: Besteht die Notwendigkeit von Reparaturarbeiten am Fahrzeug, hat der Mieter den Vermieter dar\u00fcber zu informieren und dessen Einverst\u00e4ndnis einzuholen, bevor ein Werkstattauftrag erteilt wird, oder der Mietvertrag vorzeitig beendet werden muss.<\/p>\n<h4>\u00a0<\/h4>\n<h2>5 Aufladung<\/h2>\n<p>5.1. Elektro-Fahrzeuge (EV):\u00a0 F\u00fcr die Aufladung stehen\u00a0<u>kostenpflichtige<\/u>\u00a0Ladekarten von Smatrics und Wienenergie sowie Supercharger von Tesla zur Verf\u00fcgung. Kostenpflichtig ist nicht nur der Ladevorgang (\u20ac\/Minute je nach Anbieter) sondern auch das Parken an der Ladestation nach dem das Auto geladen ist! Die Kosten daf\u00fcr variieren je nach Anbieter und Ladestation und liegen bei ca. 0,30-0,50 \u20ac\/Minute.<br \/>Der Fahrer verpflichtet sich, das Fahrzeug bei der R\u00fcckgabe im etwa selben Ladezustand zu \u00fcbergeben wie es \u00fcbernommen wurde. Bei R\u00fcckgabe au\u00dferhalb der Betriebszeiten verpflichtet sich der Mieter das Fahrzeug an die Ladestation zum Aufladen anzuschlie\u00dfen und sich \u00fcber den Start des Ladevorganges zu \u00fcberzeugen. Tesla-Ladestationen sind im Navigationsger\u00e4t von Tesla gespeichert. Zus\u00e4tzlich sind verf\u00fcgbare Ladestationen \u00fcber\u00a0<a href=\"https:\/\/e-tankstellen-finder.com\/at\/de\/elektrotankstellen\">https:\/\/e-tankstellen-finder.com\/at\/de\/elektrotankstellen<\/a>\u00a0 und\u00a0<a href=\"http:\/\/www.supercharge.info\/\">www.supercharge.info<\/a>\u00a0\u00a0ersichtlich.<\/p>\n<p>5.2. Hybrid-Fahrzeuge (PHEV): Der Fahrer verpflichtet sich, das Fahrzeug vor der R\u00fcckgabe zu betanken und bei der \u00dcbergabe an die Ladestation zum Aufladen anzuschlie\u00dfen. Andersfalls kommen die vereinbarten Verwaltungsgeb\u00fchren f\u00fcr das Aufladen\/Betanken\u00a0 lt. g\u00fcltiger Geb\u00fchrentabelle zur Verrechnung.<\/p>\n<h2>6 R\u00fcckgabe<\/h2>\n<p>6.1. R\u00fcckgabezustand: Der Fahrer verpflichtet sich, das Fahrzeug im gleichen Reinheits- und Ladezustand wie \u00fcbernommen zur\u00fcckzugeben. Bei grober Verschmutzung stellt der Vermieter dem Mieter die Reinigungskosten (\u20ac 39) oder Kosten f\u00fcr Betankung (\u20ac 25) in Rechnung. Der Mieter ist verpflichtet, bei Mietende das Fahrzeug, die Schl\u00fcssel, Dokumente sowie alle mit dem Fahrzeug \u00fcbergebenen Gegenst\u00e4nde zur\u00fcckzugeben.<br \/>6.2. Dokumentation: Die R\u00fcckgabe gilt als ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgt, wenn das \u00dcberlassungsprotokoll samt Datum, Zeitpunkt der R\u00fcckgabe sowie dem Kilometerstand nach Fahrtende ausgef\u00fcllt und von Mieter und Vermieter unterschrieben ist. Dazu m\u00fcssen etwaige neue Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend des \u00dcberlassungszeitraums hinzugekommen sind, eingetragen werden. F\u00fcr zum Zeitpunkt der R\u00fcckgabe vorhandene Sch\u00e4den, die zuvor bei der \u00dcbergabe des Fahrzeuges an den Mieter vorhanden, aber nicht dokumentiert wurden und deren Verursachung nicht eindeutig zuordenbar ist, liegt das Risiko und die Beweispflicht beim Mieter. Dies gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht sofort festgestellt werden k\u00f6nnen, dem Mieter bekannt sein m\u00fcssen, die aber nicht gemeldet wurden (z.b. Sch\u00e4den auf der Fahrzeugunterseite durch das Befahren unbefestigter Wege).<\/p>\n<h2>7 \u00a0Verkehrsverst\u00f6\u00dfe<\/h2>\n<p>F\u00fcr Verkehrsverst\u00f6\u00dfe, ist der Mieter verantwortlich und hat f\u00fcr daraus eintretende rechtliche Folgen einzustehen und den Vermieter schad- und klaglos zu halten. Neben etwaigen Kosten der Beh\u00f6rde verrechnet der Vermieter Verwaltungsgeb\u00fchren lt. g\u00fcltiger Geb\u00fchrentabelle. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter bei Anfragen von Beh\u00f6rden, insbesondere im Fall von Lenkerausk\u00fcnften, den Mieter als Lenker unter der dem Vermieter im Mietvertrag genannten Adresse bekannt geben wird; \u00c4nderungen der Adresse wird der Mieter dem Vermieter auch nach wechselseitiger Erf\u00fcllung des Mietvertrages jeweils umgehend bekannt geben. Der Mieter haftet f\u00fcr das Handeln von Personen, denen er das Fahrzeug \u00fcberlassen hat wie f\u00fcr eigenes Handeln. Der Vermieter ist berechtigt die Verkehrsstrafen von der Kreditkarte oder Kaution des Mieters abzuziehen.<\/p>\n<h2>8 \u00a0Versicherung \u2013 Verhalten bei Verkehrsunf\u00e4llen und Sch\u00e4den<\/h2>\n<p>8.1. Haftpflicht- und Insassenunfallversicherung: Sch\u00e4den, die der Mieter sowie im Mietvertrag genannte Lenker schuldhaft einem Dritten zuf\u00fcgen, sind von einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von 10 Millionen \u20ac gedeckt (reine Verm\u00f6genssch\u00e4den sind darin gedeckt bis zu \u20ac70.000).<br \/>8.2. Kaskoversicherung \u2013 Haftungsbeschr\u00e4nkung:<br \/>Unfallsch\u00e4den, die w\u00e4hrend der Mietdauer an dem im Mietvertrag genannten Fahrzeug entstehen, sind weitgehend durch eine Kaskoversicherung gedeckt. Die Bedingungen dazu sind bei der Hauptverwaltung des Vermieters einzusehen. Es besteht dabei ein Selbstbehalt je Schadenfall lt. g\u00fcltiger Geb\u00fchrentabelle. Eine Befreiung von diesem Selbstbehalt kann auf Wunsch des Mieters bei Abschluss des Mietvertrages gegen eine Geb\u00fchr, deren H\u00f6he ebenfalls in der Geb\u00fchrentabelle geregelt ist, erreicht werden. Es gelten dabei die in (z.B. Punkt 1.4., 3, 4 und 8) dieser AGB vereinbarten Ausnahmen durch Obliegenheitsverletzungen seitens des Mieters f\u00fcr den Entfall der Haftungsbeschr\u00e4nkung.<br \/>8.3. Ausschluss der Haftung des Vermieters<br \/>8.3.1. Die Haftung des Vermieters f\u00fcr Sch\u00e4den des Mieters ist soweit gesetzlich zul\u00e4ssig ausgeschlossen, ausgenommen dem Vermieter w\u00e4re Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit anzulasten. Die Haftung des Vermieters ist zudem mit dem Mietentgelt beschr\u00e4nkt. Der Vermieter haftet insbesondere auch nicht f\u00fcr Sch\u00e4den und Verluste an Gegenst\u00e4nden, die vom Mieter oder jemand anderem w\u00e4hrend der Mietdauer oder nach R\u00fcckgabe des Fahrzeuges an den Vermieter in dem Fahrzeug bef\u00f6rdert, aufbewahrt oder zur\u00fcckgelassen worden sind.<br \/>8.3.2 Der Vermieter wird sein M\u00f6glichstes tun, um mechanische Fehler oder St\u00f6rungen am Fahrzeug zu vermeiden. Er \u00fcbernimmt jedoch, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, keine Haftung f\u00fcr solche Fehler und St\u00f6rungen oder etwa daraus entstehender Verluste oder Sch\u00e4den. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsanspr\u00fcche f\u00fcr Sachsch\u00e4den an betrieblich genutzten Gegenst\u00e4nden von Unternehmen ist somit ausgeschlossen.<br \/>8.3.3 Der Vermieter ist nicht verpflichtet dem Mieter im Falle eines Unfallschadens, oder nach einem technischen Gebrechen das auf Reifen bzw. auf Schuld von Mieter bzw. von Dritten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist dem Mieter ein Ersatzfahrzeug bereit zu stellen. In diesem Fall wird auch die noch nicht ausgenutzte Miete nicht r\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p>8.4. Unf\u00e4lle und Sch\u00e4den: Im Fall der Beteiligung an einem Verkehrsunfall hat der Mieter alles zu unternehmen, was zur Kl\u00e4rung des Tatbestandes dienlich scheint um die Interessen des Vermieters und der Versicherungsgesellschaft bei einem Unfall w\u00e4hrend der Mietdauer wahrzunehmen. Dabei wird er alle gesetzlichen Bestimmungen, die unmittelbar nach einem Verkehrsunfall zu beachten sind, wahrnehmen.<br \/>Im Falle von am Unfall beteiligten wird er daher insbesondere:<br \/>8.4.1.\u00a0<u>Daten der Unfallbeteiligten sichern:\u00a0<\/u><u>Namen, Anschrift und Kennzeichen der Beteiligten und eventueller Zeugen festhalten.<\/u><u><br \/><\/u>8.4.2. Erforderliche Hilfe leisten: Mieter sowie Fahrer sind zur aktiven Mithilfe bei der Aufkl\u00e4rung von Unf\u00e4llen\u00a0 verpflichtet.<br \/>8.4.3. Keine Schuld und keine Haftung anerkennen: weder Zahlung leisten noch eine Abtretungserkl\u00e4rung f\u00fcr den Schaden unterschreiben.<br \/>8.4.4. Sicherheitsvorkehrung: Das Fahrzeug nicht ohne Sicherheitsvorkehrungen zur\u00fccklassen und alles zur Schadensminderung unternehmen.<br \/>8.4.5. Bericht: Dem Vermieter umgehend einen detaillierten telefonischen Bericht erstatten und dessen Weisungen folgen.<br \/>8.4.6. Was ist zu tun: Wenn Personen verletzt sind, gegebenenfalls Hilfe leisten,\u00a0 Rettung informieren, jedenfalls aber die Polizei oder\u00a0 Sicherheitsdienststelle verst\u00e4ndigten; Dies auch bei Diebstahl des Fahrzeuges, der Fahrzeugpapiere oder der Fahrzeugschl\u00fcssel.<br \/>8.4.7. Besch\u00e4digungen\/Verletzte: Wurde das Fahrzeug durch unbekannte Dritte besch\u00e4digt (Parksch\u00e4den, Unfall mit Fahrerflucht) hat der Mieter auch bei geringf\u00fcgigen Sch\u00e4den \u2013 unverz\u00fcglich die n\u00e4chste Polizeidienststelle zu verst\u00e4ndigen und eine Aufnahme des Schadens zu verlangen. Ebenso, wenn Personen verletzt sind oder wenn bei Sachsch\u00e4den der Unfallgegner nicht sofort mit Namen und Anschrift festgestellt werden kann. Eine Durchschrift der Anzeige bzw. die Aktenzahl ist dem Vermieter auszufolgen bzw. bekannt zu geben.<br \/>8.4.8. Blaulichtsteuer: Die Kosten f\u00fcr die \u00dcbernahme der sogenannten \u201cBlaulichtsteuer\u201d tr\u00e4gt jedenfalls der Vermieter, wenn es f\u00fcr die Kl\u00e4rung der Verschuldensfrage notwendig erscheint.<br \/>8.4.9. Polizeiliche Meldung \/ Unfallbericht: Sofern der Mieter bei einem Unfall mit anderen Beteiligten keine Polizeiaufnahme veranlasst oder den beiliegenden Unfallbericht unleserlich \u2013 bzw. unvollst\u00e4ndig ausf\u00fcllt, haftet der Mieter f\u00fcr alle daraus entstehenden Sch\u00e4den.<br \/>8.4.10. Fehlende Verkehrstauglichkeit: Die Fortsetzung der Fahrt nach Unf\u00e4llen oder erheblichen Sch\u00e4den ist bei fehlender Verkehrstauglichkeit des Mietwagens strikt untersagt.<br \/>8.4.11. Vollst\u00e4ndige Schadenmeldung: Sp\u00e4testens bei R\u00fcckgabe des Fahrzeuges ist eine vollst\u00e4ndige Schadensmeldung in Form eines europ\u00e4ischen Unfallberichtes, unter Angabe des Sachverhaltes (dieser ist auf Verlangen, \u00fcber die standardisiert vorgesehenen Angaben hinaus, auch in Form einer detaillierten Schilderung des Unfallherganges schriftlich mitzuteilen) inklusive allf\u00e4lliger Unfallzeugen, des Unfallgegners, dessen Haftpflichtversicherung, etc. vom Lenker unterschrieben, beim Vermieter abzugeben.<br \/>8.4.12. Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten: Wenn auch nur einer der vorgenannten Punkte nicht eingehalten wird, liegt eine wesentliche Vertragsverletzung vor und es treten somit auch die Haftungsbeschr\u00e4nkungen au\u00dfer Kraft. Die Nichteinhaltung dieser Punkte kann auch dazu f\u00fchren, dass eine Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers eintritt. Tritt Leistungsfreiheit ein, ist der Mieter dem Vermieter f\u00fcr alle entstandenen Sch\u00e4den ersatzpflichtig.<\/p>\n<h2>9 Mietentgelt und Zahlungsbedingungen<\/h2>\n<p>9.1. Abrechnung: Der Mieter verpflichtet sich, das vereinbarte Mietentgelt bargeldlos, mittels einer durch den Vermieter anerkannten Kreditkarte zu zahlen. Der Mieter legt dem Vermieter dazu bereits bei Anmietung eine noch mindestens drei Monate g\u00fcltige Kreditkarte vor und erm\u00e4chtigt den Vermieter beim Kartenaussteller ein Guthaben in der H\u00f6he der voraussichtlichen Miete und eines Selbstbehaltes f\u00fcr einen Schadensfall in der jeweils vereinbarten H\u00f6he zu reservieren. Der Vermieter ist ferner erm\u00e4chtigt, alle Verbindlichkeiten des Mieters aus dem Mietvertrag insbesondere auch Folgekosten wie z.B. Verwaltungsstrafen, Reinigungs-, Abschleppkosten, die Abgeltung von Sch\u00e4den, etc. nachtr\u00e4glich unter Verwendung der f\u00fcr die Deckung der Mietkosten zur Verf\u00fcgung gestellten Kreditkarte zu berichtigten sowie alle hierf\u00fcr erforderlichen Belege auszustellen und zu verwenden.<br \/>9.1.1.Depoterlag bei Buchung ohne Kreditkarte: Der Mieter ist f\u00fcr den Fall, dass er nicht im Besitz einer g\u00fcltigen Kreditkarte ist verpflichtet, ein Depot in H\u00f6he der voraussichtlichen Miete laut Mietvertrag, sowie eines Selbstbehaltes f\u00fcr den Schadensfall in der jeweils vereinbarten H\u00f6he an den Vermieter zu \u00fcberweisen oder bar zu hinterlegen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die \u00dcbergabe des Fahrzeuges erst nach best\u00e4tigtem Zahlungseingang auf das Konto des Vermieters oder dem Erhalt einer Empfangsbest\u00e4tigung f\u00fcr den Kassaeingang erfolgen kann.<br \/>9.2. Abweichung Rechnung zu Tarif: Es gilt als vereinbart, dass eine \u00c4nderung des reservierten oder bei der Fahrzeug\u00fcbernahme vereinbarten Mietzeitraumes zu einer \u00c4nderung des angewendeten Tarifs f\u00fchren kann. Dadurch kann es zu einer Abweichung zwischen dem reservierten und dem tats\u00e4chlich in Rechnung gestellten Mietpreis kommen.<br \/>9.3. Verrechnungss\u00e4tze\/Geb\u00fchren: Der Mieter schuldet dem Vermieter zus\u00e4tzlich die in der Geb\u00fchrentabelle fixierten Verrechnungss\u00e4tze f\u00fcr zus\u00e4tzlichen Aufwand des Vermieters (z.B. Verlust der Fahrzeugschl\u00fcsseln bzw. des Zulassungsscheines, allf\u00e4lligen nicht retournierten Zubeh\u00f6rs, etc.). Die Kosten f\u00fcr Wertminderung, Wartung- und Service, Haftpflicht und Kaskoversicherung sowie Stromkosten (bei der Nutzung von vorhandenen Ladekarten) sind in den Mietpreisen bereits enthalten.<br \/>9.4. F\u00e4lligkeit: Je nach Nutzungsvariante ist das Entgelt bei Freeride-Tarif sofort bei Fahrzeug\u00fcbergabe zu bezahlen. F\u00fcr Mitglieder des Premium-Car-Sharings, denen ein Kundenkonto eingerichtet wird, die eine Vorauszahlung der Miete ab 1.000 \u20ac geleistet haben wird nach Verbrauch von 500 \u20ac eine neue Lastschrift bzw. Akontorechnung erstellt.<br \/>9.5. Zahlungsverzug: Das dem Vermieter geschuldete Mietengelt sowie allf\u00e4llige sonstige Forderungen aus dem Mietvertrag inkl. etwaiger Schadenersatzanspr\u00fcche sind jeweils sofort zur Zahlung f\u00e4llig. Im Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter zur Bezahlung von Verzugszinsen in H\u00f6he von 6 % p.a. \u00fcber dem jeweiligen 3-Monats-Euribor. Sollte im Falle eines Zahlungsverzuges der aushaftende Saldo gem\u00e4\u00df des an den Mieter \u00fcbermittelten Mahnschreibens nicht binnen der im Mahnschreiben gesetzten Frist bezahlt werden, ist der Vermieter berechtigt, das vermietete Fahrzeug und ebenso auch alle anderen von dem Mieter angemietete Fahrzeuge einzuziehen. Dabei verzichtet der Mieter auf eine etwaige Besitzst\u00f6rungsklage. Der Vermieter hat im Falle des Objekteinzuges Anspruch auf Ersatz der gem. \u00a7 1332 AGBG notwendigen Kosten, insbesondere jener Kosten, welche f\u00fcr die mit dem Objekteinzug beauftragten Personen anfallen. Dazu z\u00e4hlen auch au\u00dfergerichtliche Kosten des Anwaltes und Adressausforschungskosten. F\u00fcr die mit dem Objekteinzug beauftragten Personen steht dem Vermieter der ihm tats\u00e4chlich entstandene Aufwand, mindestens aber der Pauschalbetrag zu, der in der g\u00fcltigen Geb\u00fchrentabelle vereinbart wurde. Dar\u00fcber hinaus schuldet der Mieter dem Vermieter den Ersatz der aus dem Verzug resultierenden Mahnspesen die in der Geb\u00fchrentabelle festgelegt sind. Wenn es notwendig erscheint, bezahlt der Mieter die Kosten f\u00fcr die au\u00dfergerichtliche und gerichtliche Verfolgung des berechtigten Anspruches des Vermieters durch Inkassob\u00fcros und\/oder einen Rechtsanwalt, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung anfallen. Der Mieter wird die Berechnung des Mietentgeltes auf allf\u00e4llige Rechenfehler \u00fcberpr\u00fcfen. Bei offensichtlichen und nachvollziehbaren Rechenfehlern ist damit die Vertragsanpassung wegen Irrtums gestattet. Die im Mietvertrag angef\u00fchrten Mietentgelte, Geb\u00fchren, etc. verstehen sich sofern nicht ausdr\u00fccklich eine andere Regelung getroffen wurde, jeweils inkl. USt. in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he. Die Aufrechnung von Forderungen des Mieters mit Forderungen des Vermieters ist ausgeschlossen.<\/p>\n<h2>10 Zustimmung zur Datenverarbeitung<\/h2>\n<p>10.1 Daten f\u00fcr Angebotsstellungen:\u00a0 Die personenbezogenen Daten des Mieters (einschlie\u00dflich der mieterbezogenen Nutzungs- und Fahrzeugdaten soweit dies zum Zweck der Durchf\u00fchrung des Mietverh\u00e4ltnisses erforderlich ist) werden vom Vermieter zur Durchf\u00fchrung der Vermietung verarbeitet. Der Mieter erteilt hiermit seine ausdr\u00fcckliche Zustimmung, dass die im Mietvertrag angef\u00fchrten pers\u00f6nlichen Daten, vom Vermieter zum Zwecke der elektronischen \u00dcbersendung von Informationen und Angeboten (z.B. mittels Newsletter), der Feststellung des Mietverhaltens, sowie zur Feststellung der Kundenzufriedenheit (mittels eines elektronischen Fragebogens und telefonischen Kontaktaufnahme) verarbeitet werden. Der Mieter stimmt der angef\u00fchrten \u00dcbersendung mittels elektronischer Post\/E-Mail bzw. telefonischer Kontaktaufnahme ausdr\u00fccklich zu. Die Zustimmungen dazu kann vom Mieter jederzeit schriftlich widerrufen werden.<br \/>10.2. Daten f\u00fcr Abwicklung mit Anderen: Der Vermieter beh\u00e4lt sich vor, erforderliche Daten des Mieters, des Lenkers, sowie des Fahrzeuges f\u00fcr die Abwicklung der Bonit\u00e4tspr\u00fcfung, und zur Vermeidung von Zahlungsausf\u00e4llen an die vom Vermieter dazu beauftragte Unternehmen soweit n\u00f6tig weiterzugeben, oder \/und auch an sonstige Kooperationspartner, (auch \u00fcber deren Buchungsplattformen) Assistancedinstleistern, Versicherern die mit der Abwicklung der Mietgesch\u00e4fte, betraut werden.<\/p>\n<h2>11 Schlussbestimmungen<\/h2>\n<p>11.1. Schriftlichkeit: \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen zu diesem Vertrag bed\u00fcrfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform wird auch durch \u201eU-Pad Unterschrift\u201c (das ist die digitale Erfassung des Schriftbildes samt Verkn\u00fcpfung und Speicherung mit dem digitalen Datensatz der Erkl\u00e4rung; insbesondere bei Dokumentation etwaiger Sch\u00e4den bei R\u00fcckgabe des Fahrzeugs) erf\u00fcllt.<br \/>11.2. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen davon nicht ber\u00fchrt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung m\u00f6glichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.<br \/>11.3. Gerichtsstand und anwendbares Recht und Erf\u00fcllungsort: Die Vertragsteile vereinbaren f\u00fcr s\u00e4mtliche aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten die Anwendbarkeit \u00d6sterreichischen Rechts sowie die Zust\u00e4ndigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in dessen Sprengel der Mieter seinen Wohnsitz, gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat oder seiner Berufst\u00e4tigkeit nachgeht. Gegen Mieter, die als Unternehmer anzusehen, oder die im Inland weder ans\u00e4ssig noch besch\u00e4ftigt sind, wird die Zust\u00e4ndigkeit der Gerichte in Wien vereinbart. Erf\u00fcllungsort ist der \u00dcbergabeort des Fahrzeuges an den Fahrer.<br \/>11.4. Offenlegung und Steuernummer: Offenlegung nach \u00a7 14 HGB: Rechtsform der Gesellschaft: Greenride GmbH., Sitz: Wien, Firmenbuchnummer: FN 435992s, Firmenbuchgericht: HG Wien. Geb\u00fchr gem. \u00a7 33 TP 5 GebG selbst berechnet unter Steuernummer: 07\/109-7240 (vgl.: \u00a7 3 Abs 4 GebG). UID: ATU69795304<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>GEB\u00dcHRENTABELLE<\/strong>\u00a0Greenride<strong>\u00a0GmbH f\u00fcr Vermietung der Fahrzeuge ohne Beistellung eines Lenkers<\/strong><\/p>\n<h4>\u00a0<\/h4>\n<table width=\"624\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<h4><strong>Geb\u00fchr<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>Betrag in EUR inkl. 20% MwSt.<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Weiterverrechnung von Ladeservice mit beigestellten Ladekarten + Tesla Supercharger<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>Je nach Anbieter<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Erstattung von Stromkosten unabh\u00e4ngig vom Ort der Aufladung<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>nicht vorgesehen<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Verwaltungsentgelt gem\u00e4\u00df Pkt. 1.2.\u00a0 der ABG f\u00fcr Aufnahme von einem weiteren Fahrer<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>10\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00dcberschreitung des \u00dcberlassungszeitraumes gem\u00e4\u00df Pkt. 1.3. der AGB (ohne Zustimmung des Vermieters)<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>25\u20ac\/h<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Ausdehnung des \u00dcberlassungszeitraumes gem\u00e4\u00df Pkt. 1.3. der AGB (mit Zustimmung des Vermieters)<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>10\u20ac\/h<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Kosten f\u00fcr Nichtabholung au\u00dferhalb der \u00d6ffnungszeiten gem\u00e4\u00df Pkt, 3.2. der AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>85\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Kosten f\u00fcr Rauchen im Fahrzeug\/Bef\u00f6rderung von gef\u00e4hrlichen G\u00fctern gem\u00e4\u00df 4.2. AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>Ab 120\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Verwaltungsgeb\u00fchr f\u00fcr Kindersitze\/ Babyschalen gem\u00e4\u00df Pkt. 4.4. AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>10\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Verwaltungsgeb\u00fchr f\u00fcr nicht Beladen von Elektrofahrzeugen vor R\u00fcckgabe Pkt. 5.3. AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>25\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Verwaltungsgeb\u00fchr f\u00fcr nicht Betanken von Hybridfahrzeugen vor R\u00fcckgabe Pkt. 5.3. AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>25\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Normalreinigung Innen\/au\u00dfen gem\u00e4\u00df Pkt. 6.1. AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>Inklusive<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Sonderreinigung Innen aufgrund besonderer Verschmutzung gem\u00e4\u00df Pkt. 6.1. AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>Ab 49\u20ac bis 249\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Verwaltungsgeb\u00fchren des Vermieters f\u00fcr Verkehrsverst\u00f6\u00dfe des Mieters gem\u00e4\u00df Pkt. 7. AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>25\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Haftung pro Schadenereignis lt. G\u00fcltiger Kaskoversicherung ohne Haftungsbeschr\u00e4nkung gem\u00e4\u00df Pkt. 8.2. der AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>2500 \u20ac\/Schaden<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Bearbeitungsgeb\u00fchr bei Unf\u00e4llen (Abschleppung etc.)<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>400 \u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Bearbeitungsgeb\u00fchr f\u00fcr Selbstbehaltanforderung\u00a0 (Kreditkarte, Bankkarte etc) etc.<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>40\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Geb\u00fchren\/Verrechnungss\u00e4tze f\u00fcr zus\u00e4tzlichen Aufwand des Vermieters Pkt. 9.3. AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verlust des Fahrzeugschl\u00fcssels<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>350\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verlust der Bedienungsanleitung<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>20\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verlust des Typenscheines oder der Ladekarten<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>150\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Fehlendes Zubeh\u00f6r bei R\u00fcckgabe (exkl. Kosten des Zubeh\u00f6rs)<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>Ab 40\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcbergabe des Fahrzeuges au\u00dferhalb der regul\u00e4ren \u00d6ffnungszeiten<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>25\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verlust von Ladekabel (pro Kabel)<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>550\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Kosten f\u00fcr Objekteinzug gem\u00e4\u00df\u00a0 AGB Pkt. 9.5. pauschaliert<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>250\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Mahnspesen je Mahnung gem\u00e4\u00df\u00a0 AGB Pkt. 9.5.<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>10\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Kosten f\u00fcr Zustellung\u00a0 \/ Abholung des Fahrzeuges<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bis 5\u00a0 KM Distanz Vermietstation-Kundenadresse<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>50\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bis 10 KM \u2014<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>100\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ab 16 KM \u2014<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>3 \u20ac\/km<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Kosten pro Zusatz-km bei Dauermiete (100\u20ac\/Tag, inkl. 2.000 km pro Monat)<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>0,5\u20ac\/km<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Reifenschaden (pro St\u00fcck)<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>300\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Felgenschaden (pro Kratzer)<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>Ab 150\u20ac bis 1500\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Sonstige Besch\u00e4digungen pro Schaden<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>bis 2.000\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Stornobedingungen<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Bis 48h vor Mietbeginn<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>0%<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Bis 24h vor Mietbeginn<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>50%*<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Weniger als 24h vor Mietbeginn<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>100% **<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h4><strong>* jedoch maximal 2 Tagesmieten<\/strong><\/h4>\n<p><strong>** Wir behalten uns vor die offenen Rechnungen an ein Inkassob\u00fcro zu \u00fcbergeben. Dem Schuldner werden Mahnspesen verrechnet.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &nbsp; Alle angef\u00fchrten Preise sind inkl. Steuern und N\u00e4chtigungstaxe. F\u00fcr die Benutzung des Parkplatzes werden pro Tag f\u00fcr N\u00e4chtigungsg\u00e4ste und pro PKW EUR 7,50 verrechnet. Die Kosten f\u00fcr den Gesamtaufenthalt sind im Voraus beim Check-in Automaten zu begleichen mit Kreditkarte oder Bankomatkarte.\u00a0\u00a0 Folgende Leistungen sind im Preis inkludiert: Internetben\u00fctzung; Ausstattung wie Bett-, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/green-point.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2114"}],"collection":[{"href":"https:\/\/green-point.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/green-point.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/green-point.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/green-point.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2114"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/green-point.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2114\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2398,"href":"https:\/\/green-point.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2114\/revisions\/2398"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/green-point.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2114"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}